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   BGH, 18.11.2020 - 2 StR 152/20   

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https://dejure.org/2020,47378
BGH, 18.11.2020 - 2 StR 152/20 (https://dejure.org/2020,47378)
BGH, Entscheidung vom 18.11.2020 - 2 StR 152/20 (https://dejure.org/2020,47378)
BGH, Entscheidung vom 18. November 2020 - 2 StR 152/20 (https://dejure.org/2020,47378)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 54 StGB; § 154 Abs. 2 StPO; § 261 StPO; § 267 Abs. 1 Satz 2 StPO
    Urteilsgründe (Darlegung der wesentlichen Beweiserwägungen in den Urteilsgründen: Wiedergabe der wesentlichen Angaben eines Belastungszeugen; Darlegung der Glaubhaftigkeit von auf den jeweiligen konkreten Einzelfall bezogenen Angaben; im Einzelfall erforderliche ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 154 Abs. 2 StPO, §§ 261, 267 StPO, § 267 Abs. 1 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Würdigung des Ergebnisses der molekulargenetischen Untersuchungen i.R.e. Verurteilung des Vaters wegen des schweren sexuellen Missbrauchs der Tochter; Beweiswürdigung der Angaben eines Belastungszeugen i.R.v. Aussage-gegen-Aussage Konstellationen

  • rewis.io

    Strafurteil wegen sexuellen Kindesmissbrauchs: Anforderungen an die Darstellung der wesentlichen Beweiserwägungen bei DNA-Gutachten und in einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261 ; StPO § 267 Abs. 1 S. 2
    Würdigung des Ergebnisses der molekulargenetischen Untersuchungen i.R.e. Verurteilung des Vaters wegen des schweren sexuellen Missbrauchs der Tochter; Beweiswürdigung der Angaben eines Belastungszeugen i.R.v. Aussage-gegen-Aussage Konstellationen

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 114
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (29)

  • BGH, 08.10.2019 - 2 StR 341/19

    Urteilsgründe (Darstellung des Gutachtenergebnisses der molekulargenetischen

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 2 StR 152/20
    Es handelte sich ausweislich der Urteilsgründe aber jeweils um Mischspuren, so dass es nicht genügte, allein das Ergebnis des insoweit eingeholten Gutachtens mitzuteilen (zu Fällen eindeutiger Einzelspuren vgl. Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 2 StR 341/19; BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, NJW 2018, 3192, 3193).

    Vielmehr wären dessen wesentliche Anknüpfungstatsachen und Ausführungen so darzulegen gewesen, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht; zumindest wäre die Mitteilung erforderlich gewesen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (zu Fällen von Mischspuren vgl. Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 2 StR 341/19; BGH, Urteil vom 6. Februar 2019 - 1 StR 499/18, NStZ 2019, 427 f.; Beschluss vom 28. August 2019 - 5 StR 419/19 Rn. 2).

  • BGH, 09.07.2014 - 2 StR 574/13

    Gesamtstrafenbildung (Berücksichtigung von psychischen Tatfolgen beim Opfer)

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 2 StR 152/20
    Nur wenn sie unmittelbare Folge bereits einzelner Taten sind, können sie mit ihrem vollen Gewicht bei der Bemessung der Einzelstrafe dafür in Ansatz gebracht werden (vgl. Senat, Urteil vom 9. Juli 2014 ? 2 StR 574/13, NStZ 2014, 701; Beschluss vom 5. November 2019 - 2 StR 469/19, NStZ 2020, 278 Rn. 2).
  • BGH, 05.11.2019 - 2 StR 469/19

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von psychischen

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 2 StR 152/20
    Nur wenn sie unmittelbare Folge bereits einzelner Taten sind, können sie mit ihrem vollen Gewicht bei der Bemessung der Einzelstrafe dafür in Ansatz gebracht werden (vgl. Senat, Urteil vom 9. Juli 2014 ? 2 StR 574/13, NStZ 2014, 701; Beschluss vom 5. November 2019 - 2 StR 469/19, NStZ 2020, 278 Rn. 2).
  • BGH, 12.06.2017 - GSSt 2/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung des zeitlichen Abstandes zwischen

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 2 StR 152/20
    c) Bei der Strafzumessung wird ferner zu beachten sein, dass dem zeitlichen Abstand zwischen Tat und Urteil bei Taten, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, die gleiche Bedeutung zukommt, wie bei anderen Straftaten (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2017 - GSSt 2/17, BGHSt 62, 184, 192 ff.).
  • BGH, 13.02.2018 - 4 StR 346/17

    Teileinstellung bei mehreren Taten (Mitteilung der Gründe für eine

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 2 StR 152/20
    Ist dies nach der konkret gegebenen Beweissituation der Fall, sind die Gründe für die Teileinstellung im Urteil mitzuteilen und ihre Beweisbedeutung zu würdigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. August 2009 - 5 StR 278/09, NStZ-RR 2009, 377, 378; vom 13. Februar 2018 ? 4 StR 346/17, NStZ 2018, 618 jeweils mwN).
  • BGH, 28.08.2019 - 5 StR 419/19

    Anforderungen an die Darstellung der Gutachtenergebnisse zu DNA-Mischspuren

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 2 StR 152/20
    Vielmehr wären dessen wesentliche Anknüpfungstatsachen und Ausführungen so darzulegen gewesen, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht; zumindest wäre die Mitteilung erforderlich gewesen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (zu Fällen von Mischspuren vgl. Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 2 StR 341/19; BGH, Urteil vom 6. Februar 2019 - 1 StR 499/18, NStZ 2019, 427 f.; Beschluss vom 28. August 2019 - 5 StR 419/19 Rn. 2).
  • BGH, 12.08.1999 - 3 StR 271/99

    Umfang und Art der Darstellung von Zeugenaussagen in den Urteilsgründen

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 2 StR 152/20
    Die Urteilsgründe dienen - auch in Aussage-gegen-Aussage Konstellationen - nicht der Dokumentation der Beweisaufnahme, so dass es regelmäßig verfehlt ist, Zeugenaussagen umfänglich oder gar wörtlich wiederzugeben; dies kann die Würdigung der Beweise nicht ersetzen und mitunter sogar den Bestand eines Urteils gefährden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 9. Oktober 2002 - 2 StR 297/02, NStZ-RR 2003, 49, 51; vom 13. Mai 2020 - 2 StR 367/19 Rn. 19; BGH, Beschlüsse vom 12. August 1999 - 3 StR 271/99; vom 16. Dezember 2003 - 3 StR 417/03, wistra 2004, 150; vom 3. Februar 2009 - 1 StR 687/08, NStZ-RR 2009, 183).
  • BGH, 18.10.1989 - 3 StR 173/89

    Einstellung eines Jahres wegen Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 2 StR 152/20
    Es ist ihm allerdings nicht verwehrt, verjährte Taten mit dem ihnen noch zukommenden Gewicht strafschärfend zu verwerten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 1989 - 3 StR 173/89, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 11; vom 2. März 2016 - 1 StR 619/15, wistra 2016, 268; vom 3. März 2016 - 4 StR 566/15 Rn. 3; Schäfer/Sander/Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl. Rn. 663).
  • BGH, 01.09.2020 - 2 StR 115/20

    Urteilsgründe (gebotene Kürze der Urteilsgründe)

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 2 StR 152/20
    §§ 261 und 267 StPO verpflichten den Tatrichter, in den Urteilsgründen darzulegen, dass seine Überzeugung von den die Anwendung des materiellen Rechts tragenden Tatsachen auf einer umfassenden, von rational nachvollziehbaren Überlegungen bestimmten Beweiswürdigung beruht (vgl. Senat, Beschlüsse vom 11. März 2020 - 2 StR 380/19, NStZ-RR 2020, 258; vom 1. September 2020 - 2 StR 115/20; BGH, Urteil vom 24. November 1992 - 5 StR 456/92, BGHR § 261 StPO Vermutung 11 mwN; MüKo-StPO/Miebach, § 261 Rn. 114).
  • BGH, 24.11.1992 - 5 StR 456/92

    Mord in Tateinheit mit Raub - Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 2 StR 152/20
    §§ 261 und 267 StPO verpflichten den Tatrichter, in den Urteilsgründen darzulegen, dass seine Überzeugung von den die Anwendung des materiellen Rechts tragenden Tatsachen auf einer umfassenden, von rational nachvollziehbaren Überlegungen bestimmten Beweiswürdigung beruht (vgl. Senat, Beschlüsse vom 11. März 2020 - 2 StR 380/19, NStZ-RR 2020, 258; vom 1. September 2020 - 2 StR 115/20; BGH, Urteil vom 24. November 1992 - 5 StR 456/92, BGHR § 261 StPO Vermutung 11 mwN; MüKo-StPO/Miebach, § 261 Rn. 114).
  • BGH, 17.04.2014 - 3 StR 27/14

    Berücksichtigung von in der Beweisaufnahme als bedeutungslos behandelten

  • BGH, 16.12.2003 - 3 StR 417/03

    Hinweise des BGH zur Abfassung der Urteilsgründe (Beschränkung auf

  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 566/15

    Verjährung der Strafverfolgung wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs einer

  • BGH, 17.06.2009 - 2 StR 178/09

    Beweiswürdigung beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen

  • BGH, 04.05.1999 - 1 StR 104/99

    Verfahrenseinstellung; Unterschlagung; Begriff der schriftlichen Urteilsgründe

  • BGH, 02.03.2016 - 1 StR 619/15

    Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung: Anforderungen an die

  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 380/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

  • BGH, 17.09.2009 - 4 StR 174/09

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei Abstützung des Urteils auf möglicherweise

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

  • BGH, 30.05.2018 - 3 StR 486/17

    Anforderungen an die Abfassung der Urteilsgründe (gesetzliche Vorgaben; Auswahl

  • BGH, 12.11.2003 - 2 StR 354/03

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung (Glaubwürdigkeit einer Zeugenaussage: Aussage

  • BGH, 03.02.2009 - 1 StR 687/08

    Abfassung der Urteilsgründe

  • BGH, 18.08.2009 - 5 StR 278/09

    Betrug und Unterschlagung (Sicherungsbetrug; Entkräftung eines Regelbeispiels);

  • BGH, 09.10.2002 - 2 StR 297/02

    Totschlag; Anforderungen an die Urteilsgründe; Beweiswürdigung; Zirkelschluss;

  • BGH, 28.08.2018 - 5 StR 50/17

    Darlegungsanforderungen bei biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen in

  • BGH, 13.05.2020 - 2 StR 367/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

  • BGH, 02.11.2016 - 3 StR 356/16

    Anforderungen an die Beweiswürdigung in den Urteilsgründen (Fehlen tragfähiger

  • BGH, 16.11.2017 - 3 StR 469/17

    Anforderungen an die Urteilsgründe (keine Notwendigkeit eines Belegs für

  • BGH, 06.02.2019 - 1 StR 499/18

    Molekulargenetische Vergleichsuntersuchung (Darstellungsanforderungen im Urteil)

  • BGH, 06.03.2024 - 6 StR 550/23
    Das Tatgericht ist verpflichtet, die wesentlichen Beweiserwägungen in den Urteilsgründen so darzulegen, dass seine Überzeugungsbildung durch das Revisionsgericht nachvollzogen und auf Rechtsfehler überprüft werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 18. November 2020 - 2 StR 152/20, NStZ-RR 2021, 114, 115).

    Eine psychologische Glaubwürdigkeitsbegutachtung kann eine rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung durch das Tatgericht nicht ersetzen (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164, 178; Beschluss vom 18. November 2020 - 2 StR 152/20, NStZ-RR 2021, 114).

  • BGH, 05.12.2023 - 4 StR 421/23

    Beweiswürdigung zum Tatgeschehen des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes

    Die wesentlichen Beweiserwägungen müssen daher - über den Wortlaut des § 267 Abs. 1 Satz 2 StPO hinaus - in den schriftlichen Urteilsgründen so dargelegt werden, dass die tatgerichtliche Überzeugungsbildung für das Revisionsgericht nachzuvollziehen und auf Rechtsfehler hin zu überprüfen ist (BGH, Urteil vom 30. März 2023 - 4 StR 234/22 Rn. 12; Beschluss vom 22. November 2022 - 2 StR 262/22 Rn. 12; Beschluss vom 18. November 2020 - 2 StR 152/20).
  • BGH, 22.11.2022 - 2 StR 311/22

    Beweiswürdigung (eingeschränkte Revisibilität; Urteilsgründe: Darstellung,

    (1) § 261 und § 267 StPO verpflichten das Tatgericht die wesentlichen Beweiserwägungen in den Urteilsgründen so darzulegen, dass seine Überzeugungsbildung für das Revisionsgericht nachzuvollziehen und auf Rechtsfehler zu überprüfen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 18. November 2020 ? 2 StR 152/20, NStZ-RR 2021, 114, 115 mwN; BGH, Beschluss vom 18. März 2021 - 4 StR 480/20, juris Rn. 3 mwN; KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 267 Rn. 12).

    Der wesentliche Inhalt einer Zeugenaussage ist danach in den Urteilsgründen auch außerhalb einer Aussage-gegen-Aussage Konstellation darzustellen, wenn dies erforderlich ist, um die tatgerichtliche Beweiswürdigung auf Rechtsfehler zu überprüfen (vgl. Senat, Urteil vom 14. Oktober 2015 ? 2 StR 236/15, NStZ-RR 2016, 148, 149; Beschluss vom 18. November 2020 ? 2 StR 152/20, aaO; KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 267 Rn. 15).

  • BGH, 30.03.2023 - 4 StR 234/22

    Mord (Beweiswürdigung: Tötungsabsicht, geplante Ausnutzung eingeschränkter

    Dabei sollte durch das Gliederungssystem erkennbar sein, auf welche Feststellungskomplexe sich die jeweiligen Ausführungen zur Beweiswürdigung beziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. November 2020 - 2 StR 152/20, NStZ-RR 2021, 114, 115 mwN).
  • BGH, 16.01.2024 - 4 StR 428/23

    Schuldspruch wegen Vergewaltigung

    Durchgreifend rechtsfehlerhaft ist, dass die Strafkammer, die einen erheblich für die Glaubhaftigkeit der Angaben der Nebenklägerin sprechenden Gesichtspunkt unter anderem in deren Konstanz "über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren" sieht, die vorangegangenen Aussagen der Nebenklägerin nicht wiedergegeben hat, so dass dem Senat eine Nachprüfung dieser tatrichterlichen Wertung nicht möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2023 - 4 StR 162/23 Rn. 7 f.; Beschluss vom 18. November 2020 - 2 StR 152/20 Rn. 8 ff.).
  • BGH, 27.02.2024 - 4 StR 248/23
    Bei alldem ist das Tatgericht - über den Wortlaut des § 267 Abs. 1 Satz 2 StPO hinaus - verpflichtet, die wesentlichen Beweiserwägungen in den Urteilsgründen so darzulegen, dass seine Überzeugungsbildung für das Revisionsgericht nachzuvollziehen und auf Rechtsfehler zu überprüfen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. November 2020 - 2 StR 152/20, NStZ-RR 2021, 114, 115 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 18.03.2021 - 4 StR 480/20

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Anforderungen an die

    Das Tatgericht ist gemäß §§ 261, 267 StPO verpflichtet, in den Urteilsgründen darzulegen, dass seine Überzeugung auf einer umfassenden, von rational nachvollziehbaren Erwägungen bestimmten Beweiswürdigung beruht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. November 2020 - 2 StR 152/20 und vom 11. März 2020 - 2 StR 380/19, NStZ-RR 2020, 258; MüKo-StPO/Miebach, 1. Aufl., § 261 Rn. 114).

    Die wesentlichen Beweiserwägungen sind in den schriftlichen Urteilsgründen so darzulegen, dass die tatgerichtliche Überzeugungsbildung für das Revisionsgericht nachzuvollziehen und auf Rechtsfehler hin zu überprüfen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. November 2020 - 2 StR 152/20, Rn. 6 und vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15; Urteil vom 7. August 2014 - 3 StR 224/14).

  • BGH, 20.12.2022 - 2 StR 267/22

    Gefährliche Körperverletzung (mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung:

    Im Übrigen weist der Senat hinsichtlich der an ein Strafurteil zu stellenden Darstellungsanforderungen auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hierzu hin (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 18. November 2020 ? 2 StR 152/20, NStZ-RR 2021, 114, 115; vom 8. November 1996 - 2 StR 534/96, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 26 je mwN; weitere Nachweise bei Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen, 30. Aufl.; zur Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten vgl. Senat, Beschluss vom 30. Dezember 2014 ? 2 StR 403/14, NStZ 2015, 299, 300).
  • BGH, 18.01.2024 - 4 StR 411/23

    Revision gegen die Einziehung des Wertes von Taterträgen in einem Verfahre wegen

    Die Wiedergabe einer Zeugenaussage und deren Würdigung sind danach geboten, wenn sich deren Erörterung als wesentlicher Gesichtspunkt aufdrängte (vgl. BGH, Beschluss vom 18. November 2020 - 2 StR 152/20 Rn. 6; Urteil vom 27. April 2017 - 4 StR 434/16 Rn. 8, jeweils mwN).
  • BGH, 24.10.2023 - 2 StR 304/23

    Vornahme einer besonders sorgfältigen Gesamtwürdigung aller Umstände durch das

    Der wesentliche Inhalt der Aussage ist jedoch darzustellen, wenn dies aus sachlich-rechtlichen Gründen erforderlich ist, um die tatrichterliche Beweiswürdigung auf Rechtsfehler zu überprüfen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 2014 - 2 StR 92/14, juris Rn. 11f.; Beschlüsse vom 7. Juli 2014 - 2 StR 94/14, juris Rn. 11; vom 18. November 2020 - 2 StR 152/20, juris Rn. 9; KK-StPO/Bartel, 9. Aufl., § 267 Rn. 29).
  • BGH, 17.08.2023 - 2 StR 215/23

    Darlegen der wesentlichen Grundzüge der Einlassungen der Angeklagten in

  • BGH, 22.11.2022 - 2 StR 262/22

    Beweiswürdigung (Misshandlung von Schutzbefohlenen; schwerer sexueller

  • BGH, 09.02.2022 - 1 StR 369/21

    Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich bei bereits vollstreckter Vorverurteilung:

  • BGH, 09.08.2022 - 6 StR 249/22

    Versuchter Totschlag (Rücktritt vom Versuch: Rücktrittshorizont); lückenhafte

  • BGH, 17.08.2023 - 2 StR 138/22

    Entscheidende Abhängigkeit der Überzeugung von der Täterschaft einer

  • OLG Koblenz, 15.11.2021 - 3 OWi 32 SsBs 239/21

    Anforderungen an die Darlegung einer vorsätzlichen Tatbegehung bei der

  • OLG Koblenz, 31.05.2021 - 3 OWi 32 SsBs 97/21

    Umfang der Darlegungspflicht bei anthropologischem Identitätsgutachten im Urteil

  • BGH, 22.08.2023 - 6 StR 285/23

    Beweiswürdigung zum schweren sexuellen Missbrauch der Tochter i.R.d.

  • KG, 30.03.2022 - 121 Ss 133/21

    Anforderungen an Beweiswürdigung im Urteil; Aussage gegen Aussage

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